Technische Erläuterungen
Anhängelast:
Es wird unterschieden zwischen gebremster und ungebremster Anhängelast. Diese stehen im Fahrzeugschein bzw. Brief unter Ziffer 28 gebremst und 29 ungebremst. Eventuell stehen unten im Anhang (Text) von Fahrzeugschein, noch eine Klausel z.B. bis zu einer Steigung von 8% darf die Anhängelast 1800kg statt der normalen 1500kg betragen.
Die AHK´s die wir anbieten, sind zu 99% für ausreichende Anhängelasten ausgelegt, sie liegen eher 5-40% über den Angaben die in den Fahrzeugpapieren stehen.
In Ausnahmefällen gibt es von den Fahrzeugherstellern eine Erhöhung der Anhängelast.
Diese muss aber beim jeweiligen AUTOMOBILHERSTELLER erfragt werden. Diese sind aber teilweise mit Auflagen verbunden. Zum Beispiel: Anhänger fahren nur bis zu einer bestimmten Steigung. Ein stärkerer Kühler oder Niveaulift muss eingebaut werden.
Der Anhänger muss mit Spurstabilisatorkupplung (SSK od. Antischlingerkupplung) oder mit Stoßdämpfer ausgestattet werden.
Neuerdings ist auch teilweise (Abhängig vom Fahrzeughersteller) das Gesamt-Gespanngewicht entscheidet, z.B. wenn das Gesamtgewicht das Zugfahrzeuges 2000kg beträgt und die Anhängelast 1500kg, ergibt das ein Gesamtgespanngewicht von 3500kg. Erreicht man aber beim Zugfahrzeug nur ein Ges.Gewicht von 1800kg, dann kann aber die Anhängelast auf 1700kg erhöht werden.
Grundsätzlich zählt bei der Anhängelast, nur die tatsächliche Last, die am Haken hängt. Ist das Gesamtgewicht des Anhängers höher als die Anhängelast des Zugfahrzeuges, spielt dies keine Rolle, solange der Anhänger mit Ladung nicht mehr wiegt, als die Anhängelast des Zugfahrzeuges beträgt.
Die exakte Zuglast einer AHK kann durch den D-Wert ermittelt werden.
D-Wert:
Der „D-Wert“ ist ein Mittel-Wert aus der die „Anhängelast“ errechnet wird, dazu wird das Gesamtgewicht des Fahrzeuges benötigt. Bei normalen PKW´s und Kleinbussen ist dieser nicht besonders relevant, da ist der D-Wert mit genügend Reserve ausgelegt.
Bei amerikanischen Pick Up´s und LKW´s schon eher, je höher das Gesamtgewicht des „Zugfahrzeuges“ desto niedriger die Anhängelast, z.B. LKW, Anhängekupplung mit D-Wert: 18,4 bei Gesamtgewicht des LKW´s 5600kg = Anhängelast von 2800kg, Gesamtgewicht 7500kg = Anhängelast von 2500kg, Gesamtgewicht 30000kg = Anhängelast 2000kg.
Stützlast:
Die Stützlast ist in der Regel immer ausreichend vom Hersteller der Anhängekupplung ausgelegt. Falls das Zugfahrzeug mit der AHK für eine max. Stützlast von 50kg ausgelegt ist , der Anhänger der daran hängt aber max. für 100kg, zählt nur das Gewicht das tatsächlich auf der Kugel ist, dass können dann Gewichte eben bis zu diesen 50kg sein.
Man beachte den Stützlastaufkleber des Anhängers, dort steht in der Regel, „Maximale Stützlast 75 kg, Mindeststützlast 4% der Anhängelast, aber mehr als 25kg nicht nötig“.
Ideal-Stüztlast ist also in der Regel ca. 20-40kg je nach Gewicht des Anhängers.
7 oder 13 polige Steckdose:
Normale Kasten, Motorrad, Boots, Tier oder Autotransportanhänger sind in der Regel mit 7 poligen Steckern ausgerüstet.
Die 7 Pole reichen für die normale Beleuchtung des Anhängers, außer Rückfahrscheinwerfer. (dieser ist beim Anhänger vom Gesetzgeber nicht erforderlich)
Wird ein Rückfahrscheinwerfer, eine Seilwinde, eine Innenbeleuchtung oder ein anderer Verbraucher betrieben, muss eine 13 polige Dose verwendet werden.
Bei Wohnanhängern werden grundsätzlich 13 polige Stecker verwendet, bei Fahrradträgern auf die Anhängerkupplung ebenso, diese sind sogenannte Fahrzeugverlängerungen und benötigen einen Rückfahrscheinwerfer und somit eine 13 polige Dose.
Elektrosätze:
- Fahrzeugspezifischer Elektrosatz
- Universal Elektrosatz
- Top Tronic Elektrosatz
Fahrzeugspezifische Elektrosätze sind speziell für einen bestimmten Fahrzeugtyp gefertigt.
Bei der Montage werden die Original-Kabelstecker von den Rückleuchten gezogen, stattdessen kommt ein Zwischenstecker vom E.Satz auf das Rücklicht und darauf wieder der Originalstecker.
Diese können sowohl mit einer zusätzlichen C2 Kontrollleuchte ausgestattet sein oder auch als sogenannter Top Tronic.
Die Kabellängen sind dafür genau konfektioniert.
Universal Elektrosätze: diese werden an den Rückleuchten mit den blauen Quetschverbindungen angeklemmt. Die C2 Kontrollleuchte wird im Armaturenbrett an einem geeigneten Ort befestigt. Diese Universal E.Sätze können auch ebenso als Top-Tronic geliefert werden.
Top Tronic Elektrosätze: können sowohl als Fahrzeugspezifisch oder auch als Universal geliefert werden. In der Regel müssen für die meisten Autos ab Baujahr ca. 1995 Top Tronic verwendet werden.
Bei Mercedes, BMW, Mazda und Mitsubishi sogar ab Baujahr 1985 bei UNIVERSAL ELEKTROSÄTZEN.
Bei diesen Elektrosätzen wird auf die Kontrollleuchte im Armaturenbrett verzichtet, fehlerhafte Funktion der Blinker, wird über eine Frequenzverdopplung der Blinker angezeigt. Im Kofferraum bzw. im Heck des Fahrzeuges wird ein Zusatzrelais montiert, dazu benötigt man allerdings eine Dauerstromleitung, für das Zusatzkontroll-Relais. Das original Blinkerrelais bleibt im Fahrzeug.
Checkkontroll bzw. Bordcomputer (CK bzw. BC):
Bei Fahrzeugen mit CK bzw. BC, muss in der Regel ein Erweiterungssatz integriert werden, der wird meist mit dem normalen Elektrosatz zusammengesetzt.
Bei Fahrzeugen, die mit serienmäßigen Bordcomputer ausgerüstet sind, werden die FAHRZEUGSPEZIFISCHEN E-SÄTZE mit dem Zusatz für BC bzw CK serienmäßig ausgeliefert, wie z.B. Mercedes ab Bj 85 und BMW ab Baujahr 1996.
TÜV Eintragung JA oder NEIN?:
Anhängekupplungen die ab dem Jahr (ca.) 1996 gebaut wurden, haben in der Regel alle eine sogenannte EURO Prüfung (EC94/20). Ausnahmen sind Anhängekupplungen für seltene, amerikanische, ältere, exotische oder für viele Fahrzeuge die nur bis ca. Baujahr 1990 auf dem Markt waren. Diese haben noch eine sogenannte DIN/Prüfung bzw. Einzelabnahme, die nur für Deutschland gilt.
Anhängekupplungen mit EU Prüfung sind am Prüfzeichen erkennbar und diese beginnt mit Nr.: E11 oder E13 etc.
DIN/Prüfungen sind erkennbar an der Prüfnummer (vorne 1 Buchstabe darauf folgen 4 Zahlen; z.B. M.4598).
Einzelabnahme ist erkennbar wenn beim Kugelhals ein Prüfzeichen mit „TP“ beginnend eingeschlagen ist (z.B. TP 120 281 840 3).
Falls Ihr Fahrzeug ebenfalls ein EU Prüfzeichen besitzt (dies finden Sie in Ihrem Fahrzeugbrief auf der letzten halben Seite, unter ABG Nr. = amtliche Betriebserlaubnis, eine Nummer mit dem „e“ beginnend), es handelt sich in der Regel um Fahrzeuge ab Baujahr (ca.) 1992. Wenn Ihre Anhängekupplung auch eine EU-Prüfung hat, reicht es vollkommen aus wenn Sie die Anbauanleitung (diese gilt als ABE) mitführen.
Bei Anhängekupplungen mit Einzelabnahme, (sind in unserem Katalog mit E-Abn. gekennzeichnet) oder den Anhängekupplungen die für Fahrzeuge bis (ca.) Baujahr 1992 passen, aber nur die DIN Prüfung haben, diese beiden Versionen müssen noch von der Prüfstelle/TÜV abgenommen werden.
FAZIT:
- Falls NUR das FAHRZEUG bzw. NUR die ANHÄNGEKUPPLUNG nach EU-Richtlinie zertifiziert ist, muss man ebenfalls noch zur Prüfstelle/TÜV.
- FAHRZEUG und ANHÄNGEKUPPLUNG müssen beide eine „EU“ (EC94/20) Zertifizierung haben, um sich den Gang zur Prüfstelle/TÜV zu sparen.