Anhängelast/Stützlast

Aktuelles THEMA:   Anhängerkupplungen als Halterungen für Fahrradträger bzw. Heckträger

Anhängerkupplungen können grundsätzlich als Halterungen für Heckträger genutzt werden. Stützlast bzw. Tragkraft orientieren sich an den Angaben der Anhängerkupplung, Anhängelast bzw. Stützlastangaben in den Fahrzeugpapieren, ist hierzu nicht erforderlich.  Gesetzliche Vorschriften gibt es hierfür nicht.   Es darf natürlich nicht die zulässige Hinterachslast überschritten werden. Die AHK  ( bzw.Halterung oder Adapter für Heckträger) braucht nicht mal ein ECE-Prüfzeichen. Hat aber in vielen Fällen Eines. Die Anleitung des AHK-Herstellers entspricht einer ABE. Aber wie gesagt eine ABE an sich ist nicht nötig und gibt es auch nicht.  Hingegen der Heckträger selbst muß ein ECE-Prüfzeichen aufweisen.

Thema:  Stützlast die in den Fahrzeugpapieren steht und in Verbindung mit einer Anhängerkupplung die stärker ausgelegt ist. In diesem Fall wird die im Fahrzeugschein eingetragene Stützlast ignoriert und es zählt nur die Stützlast der Anhängerkupplung. Die im Fahrzeugschein eingetragenen Stützlasten und Anhängelasten beziehen sich nur auf Anhänger und nicht auf Heckträger bzw. Fahrradträger. 
Es ist schließlich auch erlaubt einen Heckträger an die Heckklappe anzubringen, bzw. es gibt auch hierzu keine gesetzliche Vorschriften. Auser der Fahrzeughersteller schränkt in diesem Fall etwas ein. 

 FAZIT:  Anhängerkupplungen für E-Autos die keine Anhängelasten haben, sind rechtlich keine Anhängerkupplungen, sondern lediglich Adapter zur Befestigung eines Heckträger. Und dafür ist weder ein ECE-Prüfzeichen, noch ABE oder Angaben einer Stützlast in den Fahrzeugpapieren notwendig.

 

THEMA:  Anhängelasten 

 ANHÄNGELASTEN  kann NUR der Fahrzeughersteller freigeben.   Bei vielen Auto`s aus U.S.A,  wie PICK Up`s, Vans oder Geländewagen, oder sogar deutsche Autos  die aus USA importiert werden, stehen im Fahrzeugschein keine Anhängelasten, die werden meist von den freien U.S. Importeuren vergessen einzutragen, können aber beim TÜV, Dekra oder eventuell bei uns erfragt werden. Wobei unsere Unterlagen sind aus dem Internet oder sind Kopien. Wir sind nicht der Fahrzeughersteller, offizielles bzgl. Anhängelasten gibt es nicht von uns.

Die Anhängelasten müssen an jedem Fahrzeug vom Fahrzeughalter oder Fahrzeugführer im Fahrzeugschein individuell überprüft werden, bevor eine Anhängerkupplung eingebaut, oder ein Anhänger gezogen wird. Unsere Anhängerkupplungen sind für genügend Anhängelasten ausgelegt.  Aber z.B. die AHK  beim Mercedes A207 würde ganz normal an den A207 mit Sportpaket passen, dieses Auto hat aber keine Anhängelast. Wir können  aber nicht alles wissen. Da teilweise die Anhängelasten von den Auoherstellern individuell angepaßt werden und auch zu verschiedenen Zeiten wieder geändert werden. Und manchmal werden diese auch mit Auflagen verknüpft. Wie z.B. stärkerer Kühler, Zusatzfedern etc.

Die AHK´s  ( Anhängerkupplung )  die wir anbieten, sind zu 99% für ausreichende Anhängelasten ausgelegt, sie liegen eher 5-40% über den Angaben die in den Fahrzeugpapieren stehen.

In Ausnahmefällen gibt es von den Fahrzeugherstellern eine Erhöhung der Anhängelast. Dies wird  NICHT  vom Hersteller der Anhängerkupplung bestimmt !!!

Diese muss aber beim jeweiligen AUTOMOBILHERSTELLER erfragt werden. Diese sind aber teilweise mit Auflagen verbunden. Zum Beispiel: Anhänger fahren nur bis zu einer bestimmten Steigung. Ein stärkerer Kühler oder Niveaulift etc. muss eingebaut werden. Vorraussetzung ist natürlich daß die Anhängerkupplung stark genug ausgelegt ist.

GRUNDSÄTZLICH !!   Die Anhängelasten der Fahrzeuge werden nicht vom Hersteller  der AHK, sondern NUR vom Automobilhersteller bestimmt.  Denn NUR dieser kann bestimmen, was das Fahrzeug ziehen darf. Diese ist in erster Linie von der Größe des Auto´s abhänging, dann von der Motorleistung, vom Getriebe, von der Motorkühlung, von der Achsübersetzung etc. Dieses kann der AHK-Hersteller wie z.B. WESTFALIA oder andere nicht bestimmen !!

AUFLAGEN  Für Anhängelasterhöhungen .... Beispiel:

Der Anhänger muss mit Spurstabilisatorkupplung (SSK od. Antischlingerkupplung) oder mit Stoßdämpfer ausgestattet werden.  Vorrausetzung die  Anhängerkupplung hat ausreichenden D.Wert. Oder wie schon oben erwähnt für das AUTO muß ein stärkerer Kühler, Kühlermotor, Niveaulift oder Zusatzfedern etc. nachgerüßtet werden.

Neuerdings ist auch teilweise (Abhängig vom Fahrzeughersteller) das Gesamt-Gespanngewicht entscheidet, z.B. wenn das Gesamtgewicht das Zugfahrzeuges 2000kg beträgt und die Anhängelast 1500kg, ergibt das ein Gesamtgespanngewicht von 3500kg. Erreicht man aber beim Zugfahrzeug nur ein Gesamt Gewicht von 1800kg, dann kann aber die Anhängelast auf 1700kg erhöht werden.

Grundsätzlich zählt bei der Anhängelast, nur die tatsächliche Last, die an der Anhängerkupplung hängt. Ist das Gesamtgewicht des Anhänger höher als die Anhängelast des Zugfahrzeuges, spielt dies keine Rolle, solange der Anhänger mit Ladung nicht mehr wiegt, als die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeug.  

AHL / SL

AHL / SL

 Hier finden Sie die Formel zum berechnen der Anhängelast

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